Schlosstausch Kleinostheim – ABUS, BKS, EVVA
Schlosstausch in Kleinostheim – professionell, schnell und zum Festpreis.
Häufig gestellte Fragen
Ein Standard-Schlosstausch an einer Wohnungstür dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten. Wenn das alte Schloss beschädigt ist oder die Tür Anpassungen braucht, kann es bis zu einer Stunde dauern. Wir informieren Sie vor Arbeitsbeginn, wie lange wir voraussichtlich benötigen.
Die Kosten hängen von der Art des neuen Schlosses ab. Ein Standard-Zylinderschloss von ABUS oder BKS kostet ab etwa 99 Euro (Material + Montage). Hochwertige Sicherheitsschlösser oder Spezialausführungen können mehr kosten. Wir geben Ihnen immer ein transparentes Angebot, bevor wir arbeiten.
Theoretisch ja, aber wir würden das nicht empfehlen, wenn Sie keine Erfahrung haben. Ein unsachgemäß eingebautes Schloss kann zu Funktionsproblemen führen oder bietet nicht die volle Sicherheit. Außerdem gibt es spezielle Anforderungen bei der Ausrichtung und beim Einpassen. Ein Fachmann arbeitet schneller und garantiert ein sicheres Ergebnis.
Ja, mit dem neuen Schloss erhalten Sie auch neue Schlüssel. Die Anzahl der Schlüssel können Sie mit uns absprechen – meist empfehlen wir 2–3 Schlüssel pro Haushalt. Zusatzschlüssel können später vom Schlüsseldienst oder teilweise beim Schlüsselhändler angefertigt werden, je nach Schlosssystem.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für ein normales Einfamilienhaus ist meist ein Schloss mit Schutzbeschreibung 5 oder 6 ausreichend. Nach einem Einbruch oder in besonders gefährdeten Lagen empfehlen wir höhere Schutzbeschreibungen (7–8). Wir beraten Sie gerne auf Basis Ihrer individuellen Lage.
Ja, natürlich. Das alte Schloss ist Ihr Eigentum. Wir demontieren es fachgerecht und Sie können es mitnehmen. Manche Menschen lagern es als Ersatz oder für später ein, andere entsorgen es. Das bleibt Ihre Entscheidung.
Ja, aber mit einer wichtigen Einschränkung: Bei Mietwohnungen brauchen Sie die Genehmigung des Vermieters vor dem Austausch. Die Kosten trägt normalerweise der Auftraggeber (Mieter). Nur wenn der Vermieter eine Kostenübernahme zugesichert hat, können Sie diese einfordern. Besprechen Sie das am besten vorher mit Ihrem Vermieter.