Schlosstausch Dieburg – ABUS, BKS, EVVA
Schlosstausch in Dieburg – professionell, schnell und zum Festpreis.
Häufig gestellte Fragen
Ein Standard-Schlosstausch an einer Tür dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten. Dies hängt davon ab, wie leicht das alte Schloss ausbaubar ist und ob die neue Schlosszarge noch angepasst werden muss. Bei mehreren Türen verlängert sich die Zeit entsprechend. Wir informieren Sie immer vorher über den ungefähren Zeitaufwand.
Ja. Sie können mit uns absprechen, wie viele Schlüssel zum neuen Schloss gefertigt werden. Standard sind zwei bis drei Schlüssel. Benötigen Sie später weitere Schlüssel, können diese meist nur vom Schlüsseldienst oder vom Schlüsselhersteller angefertigt werden – wichtig ist daher, dass Sie einen Originalschlüssel aufbewahren oder die Zylindernummer notieren.
Nein, Sie müssen den alten Schlüssel nicht abgeben. Da wir das Schloss auswechseln, passt der alte Schlüssel ohnehin nicht mehr. Sie können ihn als Erinnerung behalten oder entsorgen – das ist Ihre Entscheidung.
Für Mietshäuser und Wohnungen empfehlen wir in der Regel ein Qualitätsschloss im mittleren Preissegment, das die DIN EN 1303 erfüllt. ABUS oder BKS sind bewährte Optionen. Besprechen Sie mit Ihrem Vermieter, ob dieser Vorgaben hat – manche Eigentümer wünschen sich bestimmte Hersteller oder Sicherheitsstufen. Im Mietervertrag sollte festgehalten sein, wer die Kosten trägt.
Ja, das ist möglich. Es gibt Sicherheitszylinder von Herstellern wie EVVA oder ABUS, die mit erhöhter Bohrsicherheit oder Sperrbügel ausgestattet sind. Diese schützen zusätzlich vor Manipulationen und kosten etwas mehr. Wir zeigen Ihnen gerne die Optionen für Ihr Sicherheitsbedürfnis.
Der Preis für einen Schlosstausch setzt sich aus der Montagegebühr und den Materialkosten (Schloss, Zylinder, eventuell Schlosszarge) zusammen. Der Austausch selbst beginnt ab etwa 99 Euro. Das neue Schloss kostet je nach Hersteller und Sicherheitsniveau zwischen 40 und 150 Euro. Genaue Kosten nennen wir nach Besichtigung vor Ort – ohne versteckte Gebühren.
Das hängt vom Einzelfall und dem Mietvertrag ab. Wurde der Schlüssel durch Verschulden des Mieters verloren, kann der Vermieter die Kosten für einen Schlosstausch auf den Mieter umlegen. Hat der Mieter dagegen nach allen Regeln der Sorgfalt gehandelt, liegt oft eine Pflichtverletzung des Vermieters vor, die Sicherheit zu gewährleisten. Im Streitfall empfehlen wir, die Regelung im Mietvertrag zu prüfen oder rechtliche Beratung zu suchen. Wir stellen gerne eine Rechnung aus, die als Nachweis für Versicherungen oder Kostenteilung dient.