Schlosstausch Budenheim – ABUS, BKS, EVVA
Schlosstausch in Budenheim – professionell, schnell und zum Festpreis.
Häufig gestellte Fragen
Der Preis für einen Schlosstausch hängt vom gewünschten Schloss, der Tür und dem Montageaufwand ab. Als Orientierung liegt ein professioneller Schlosstausch ab ca. 99 Euro. Hinzu kommt das Schloss selbst – je nach Qualität und Hersteller variiert der Preis. Bei unserem Vor-Ort-Besuch erstellen wir Ihnen einen verbindlichen Kostenvoranschlag, bevor die Arbeit beginnt.
Technisch ist es möglich, ein Schloss selbst auszutauschen – viele Menschen versuchen es. Allerdings kann dabei leicht etwas schiefgehen: Die Tür könnte beschädigt werden, oder das neue Schloss sitzt nicht richtig, sodass es nicht mehr zu- und aufgeht. Ein defekt montiertes Schloss ist auch ein Sicherheitsrisiko. Professionelle Montage gewährleistet, dass alles passt und richtig funktioniert.
Nein, überhaupt nicht. Wir kümmern uns um alles: Ausbau des alten Schlosses, Auswahl des neuen und professionelle Montage. Sie müssen sich um nichts kümmern, außer die Tür zu öffnen und einen passenden Termin zu vereinbaren.
Ein Standard-Schlosstausch dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. Bei einfachen Einzelzylindern geht es schneller, bei Doppelzylindersperrern oder mehreren Türen kann es etwas länger dauern. Wir informieren Sie vorher über den ungefähren Zeitrahmen.
In vielen Fällen ja – wenn Sie uns rechtzeitig kontaktieren und die Verfügbarkeit passt. Unser Ziel ist, schnell und unkompliziert zu helfen. Für den gleichen Tag sollten Sie uns möglichst früh erreichen. Unsere Erreichbarkeit liegt täglich zwischen 06:30 und 23:45 Uhr.
Das hängt vom Profil und dem Maß des alten Schlosses ab. Die meisten Türen in deutschen Wohnbauten folgen Standardmaßen – die Norm DIN 18251 definiert diese. Bei unserem Vor-Ort-Besuch messen wir nach und prüfen, welche Schlösser passen. Sollte Ihre Tür eine Sondermaßnahme haben, helfen wir auch bei der Lösung.
Das ist eine rechtliche Frage, die Sie mit Ihrem Vermieter klären sollten. In manchen Fällen ist ein Schlosstausch notwendig (etwa nach Schlüsselverlust oder Einbruch), in anderen Fällen muss der Vermieter zustimmen. Wenn ein berechtigter Grund vorliegt, trägt normalerweise der Vermieter die Kosten – allerdings müssen Sie die Rechnung zunächst bezahlen und danach eine Erstattung beantragen. Bei einem Rahmenvertrag zwischen Vermieter und uns können wir auch direkt abrechnen.