Einbruchschaden der Versicherung melden: Schritt für Schritt

10.09.2025

Nach dem Einbruch: Die ersten Stunden sind entscheidend

Ein Einbruch ist ein Schock – doch wer jetzt Fehler macht, verliert schnell Geld bei der Schadensersatzforderung. In der Praxis zeigt sich ein klares Muster: Wer die ersten Stunden richtig nutzt, erspart sich später enorme Probleme mit der Versicherung.

Zunächst zur Klarstellung: Es gibt nicht die eine Einbruchversicherung. Typischerweise zahlt die Hausratversicherung für gestohlene oder beschädigte Gegenstände. Schäden am Gebäude selbst – also zerstörte Türen, Fenster oder Schlösser – trägt die Wohngebäudeversicherung. Beides funktioniert nur, wenn schnell und korrekt gehandelt wird.

Schritt 1: Polizei und Eigensicherung

Bevor etwas aufgeräumt wird: Polizei anrufen (110 oder Dienststelle vor Ort). Das ist nicht nur der richtige Weg – es ist auch Bedingung für die Versicherungsleistung. Die Polizei erstellt ein Anzeigenprotokoll mit einer Aktenzeichen. Diese Nummer wird später beim Versicherungsantrag benötigt.

Die Wohnung sollte zunächst so belassen werden, wie sie gefunden wurde. Betreten Sie nur sichere Bereiche. Manche Einbrecher verstecken sich noch im Haus.

Schritt 2: Dokumentation – Das A und O

Jetzt wird es konkret. Fotos und Videos sollten gemacht werden von:

  • Allen sichtbaren Einbruchstellen (zerstörte Türen, aufgehebelte Fenster, Schlosser)
  • Beschädigten Gegenständen und leeren Schränken
  • Der gesamten betroffenen Räume in mehreren Winkeln
  • Nahaufnahmen von Kratzspuren an Schlössern oder Beschädigungen am Türrahmen

Diese Fotos sind wertvoll. Sie sind oft der Unterschied zwischen einer vollständigen Kostenübernahme und einer Ablehnung. Datieren Sie die Fotos – viele Smartphones speichern die Zeit automatisch. Falls möglich, machen Sie auch Videos mit Zeitstempel und Kommentar ("Hier ist die aufgehebelte Haustür – Einbruch am 15. März 2024").

Schritt 3: Liste der gestohlenen Gegenstände

Erstellen Sie eine detaillierte Inventarliste. Nicht nur "Laptop" – sondern: Marke, Modell, Kaufdatum, Kaufpreis, Zustand. Je präziser, desto leichter wird die Regulierung. Hausratversicherungen zahlen typischerweise nach dem Wiederbeschaffungswert – nicht nach dem aktuellen Marktwert. Ein 5 Jahre alter Fernseher wird also nicht zum Neupreis erstattet.

Kassenbon, Rechnung oder Kreditkartenauszug sollten aufbewahrt werden – das ist der beste Nachweis für Wert und Kaufzeitpunkt.

Schritt 4: Versicherung benachrichtigen – die Fristen

Die Versicherung sollte unverzüglich benachrichtigt werden – im Idealfall innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Nicht innerhalb von Tagen. Die meisten Versicherer haben eine Frist von 10–30 Tagen vorgesehen. Überschreiten Sie diese nicht. Viele Policen schließen automatisch aus, wer zu spät meldet.

Senden Sie eine schriftliche Meldung (E-Mail mit Kopie) mit:

  • Polizei-Aktenzeichen
  • Datum und Uhrzeit des Einbruchs
  • Liste der gestohlenen/beschädigten Gegenstände mit Werten
  • Fotos und Videos der Schäden
  • Kopie des Anzeigenprotokolls der Polizei

Häufige Fehler, die Geld kosten

Fehler 1: Zu lange warten mit der Meldung. Nach 30 Tagen zahlt oft keine Versicherung mehr.

Fehler 2: Reparaturen oder Aufräumarbeiten ohne Rücksprache mit dem Versicherer durchführen. Die Versicherung möchte oft Fotos der Schäden im Originalzustand sehen.

Fehler 3: Keine Polizeianzeige erstatten. Ohne Anzeigenprotokoll zahlt normalerweise niemand.

Fehler 4: Eigensicherungsmängel verschweigen. Wenn das Schloss defekt war oder ein Fenster offengelassen wurde, kann das zu Leistungskürzungen führen. Vollständige Angaben sind wichtig – das ist günstiger als spätere Vorwürfe der Arglist.

Schadensminderungspflicht – Die rechtliche Pflicht

Es besteht eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet: Zumutbare Maßnahmen müssen ergriffen werden, um den Schaden zu begrenzen. Nach einem Einbruch bedeutet das konkret:

Das ist nicht nur eine moralische Verpflichtung – die Versicherung kann Leistungen kürzen, wenn grob fahrlässig weitere Schäden zugelassen werden.

Professionelle Hilfe nutzen

Nach einem Einbruch sollte auch ein Schlüsseldienst kontaktiert werden. Nicht nur zur Sicherung und Reparatur – sondern auch als Sachverständiger. Ein erfahrener Schlossermeister kann der Versicherung schriftlich bestätigen, wie der Einbruch stattgefunden hat und welche Sicherheitsmaßnahmen angemessen waren. Das stärkt die Position gegenüber dem Versicherer enorm.

Häufige Fragen

Das kommt auf den Versicherungstyp an. Schäden am Gebäude selbst (Türrahmen, Türblatt, Schloss) zahlt typischerweise die Wohngebäudeversicherung, nicht die Hausrat. In manchen Policen ist aber auch Glasbruch oder Schlossschaden in der Hausrat enthalten. Lesen Sie Ihre Police genau oder fragen Sie Ihren Makler. Nach einem Einbruch sollten Sie beide Versicherer informieren.

Das ist ein häufiger Grund für Ablehnung. Die meisten Versicherer verlangen eine Meldung innerhalb von 10–30 Tagen nach Schadenseintritt. Wenn Sie zu lange warten, kann der Versicherer behaupten, Sie hätten die Mitteilungspflicht verletzt – und Leistungen verweigern. Schreiben Sie eine Mail, bevor 30 Tage vergehen.

Nein, warten Sie nicht. Sie haben eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen die Tür sofort durch einen Schlüsseldienst sichern und instand setzen. Die Versicherung erwartet das auch. Wer mehrere Tage mit einer offenen, beschädigten Tür lebt, riskiert, dass die Versicherung sagt: "Das hättest du verhindern können." Lassen Sie die Reparatur vom Schlüsseldienst dokumentieren – das ist wichtiger Beweis für Ihre Schadensminderung.

Ja, das ist möglich. Wenn die Polizei oder ein Sachverständiger feststellt, dass Sie z.B. ein Fenster offengelassen hatten oder ein Schloss defekt war, kann der Versicherer die Leistung um 5–50% kürzen – je nach Grad der Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit (z.B. Haustür tagelang offen) kann sogar zur kompletten Ablehnung führen. Seien Sie ehrlich in der Schadensanzeige – verstecken hilft nicht und wirkt arglistig.

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