Hausratversicherung bei Einbruch: Was wird erstattet?

18.11.2025

Hausratversicherung bei Einbruch: Was ist wirklich versichert?

Ein Einbruch ist ein Schock – und die Hoffnung auf schnelle finanzielle Entschädigung hilft, damit umzugehen. Doch nicht alle Gegenstände sind gleichwertig versichert. Die Hausratversicherung deckt typischerweise Möbel, Elektronik, Kleidung und Wertsachen bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. Allerdings gibt es Grenzen und Ausnahmen, die viele Versicherungsnehmer überraschen.

Das ist grundsätzlich versichert

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Elektronische Geräte (TV, Computer, Kaffeemaschine)
  • Kleidung und Textilien
  • Geschirr, Besteck, Küchenutensilien
  • Wertsachen wie Schmuck und Uhren (oft mit Untergrenze, z. B. max. 20–30 % der Versicherungssumme)
  • Bargeldbetrag in der Wohnung (meist bis 100–500 Euro)

Das ist nicht oder nur eingeschränkt versichert

  • Schlüssel (oft separate Versicherung nötig)
  • Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör
  • Außenmöbel und Gartengegenstände
  • Kunstgegenstände und Antiquitäten (oft separate Vereinbarung)
  • Schäden durch fehlende oder unzureichende Sicherungsmaßnahmen (z. B. offenes Fenster)

Wiederbeschaffungswert versus Zeitwert

Hier offenbaren sich oft die größten Enttäuschungen. Es gibt zwei Abrechnungsmethoden:

Wiederbeschaffungswert: Die Versicherung zahlt, was es kostet, einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen. Ein 3 Jahre alter Laptop wird mit dem aktuellen Preis eines vergleichbaren Modells erstattet. Das ist die kundenfreundlichere Variante und meist der Standard bei modernen Policen.

Zeitwert: Die Versicherung berücksichtigt Alter und Abnutzung. Ein 5 Jahre alter Fernseher wird mit deutlichen Abschlägen erstattet – manchmal nur mit 30–40 % des ursprünglichen Kaufpreises. Dies ist seltener geworden, aber immer noch in älteren Verträgen anzutreffen.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag genau. Der Unterschied kann mehrere hundert Euro ausmachen.

Schadenmeldung: So machen Sie es richtig

Nach einem Einbruch sollten Sie sofort handeln – nicht nur wegen der Versicherung. Nach dem Einbruch: Die wichtigsten Schritte helfen, die richtige Reihenfolge einzuhalten.

Ablauf der Schadenmeldung

  1. Polizei anrufen: Eine Anzeige ist zwingend erforderlich. Die Anzeigenummer brauchen Sie später für die Versicherung.
  2. Versicherer benachrichtigen: Kontaktieren Sie Ihre Versicherung innerhalb weniger Tage – viele Policen fordern dies sogar innerhalb von 48–72 Stunden.
  3. Schadensformular ausfüllen: Der Versicherer schickt ein detailliertes Formular. Hier müssen Sie jeden gestohlenen oder beschädigten Gegenstand auflisten.
  4. Dokumentation einreichen: Fotos, Kaufbelege, Garantiequittungen und Polizeibericht – alles zusammenstellen.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Die Versicherung wird skeptisch, wenn Sie keinen Nachweis haben. Je besser Ihre Dokumentation, desto schneller die Auszahlung:

  • Originalrechnung oder Kassenbon (auch alt)
  • Kreditkartenauszug oder Kontoauszug als Zahlungsbeleg
  • Fotos von den Gegenständen (Seriennummern sichtbar machen)
  • Polizeibericht mit Anzeigenummer
  • Fotodokumentation des Einbruchs (Einbruchstelle, Beschädigungen)
  • Inventarliste oder Versicherungsverzeichnis (falls vorhanden)
  • Bei Schmuck: Gutachten oder Expertise

Selbstbeteiligung und Leistungsgrenzen

Viele Versicherungspolicen sehen eine Selbstbeteiligung vor – typischerweise 100–300 Euro pro Schadensfall. Das bedeutet: Wenn der Schaden 800 Euro beträgt und die Selbstbeteiligung 150 Euro, erhalten Sie 650 Euro.

Zudem gibt es oft Höchstgrenzen für einzelne Kategorien. Wertsachen sind häufig auf 20–30 % der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Ein Schmuck-Set im Wert von 5.000 Euro ist bei einer Gesamtsumme von 50.000 Euro und 25%-Grenze nur bis 12.500 Euro versichert.

Auch hier: Lesen Sie Ihren Versicherungsvertrag durch. Bei wertvollen Sammlungen oder hochwertigem Schmuck sollten Sie eine Zusatzversicherung abschließen oder die Gesamtsumme erhöhen.

Was Sie nach dem Einbruch noch tun sollten

Neben der Versicherungsmeldung sollten Sie nach dem Einbruch den Schlüsseldienst kontaktieren, um Schlösser auszutauschen und die Sicherheit zu verbessern. Überlegen Sie auch, ob zusätzliche Einbruchschutzmaßnahmen sinnvoll wären – sowohl für Ihre Sicherheit als auch für künftige Versicherungen.

Tipp aus der Praxis: Dokumentieren Sie regelmäßig Ihre Wertsachen fotografisch. Speichern Sie diese Fotos mit Datum in der Cloud oder auf einem USB-Stick. So können Sie im Schadensfall schnell beweisen, dass die Gegenstände vorhanden waren.

Häufige Fragen

Sie können und sollten sofort Reparaturen durchführen, um weitere Schäden zu verhindern (Fenster abdichten, Tür sichern). Dokumentieren Sie vorher fotografisch den Schaden. Die Kosten für solche Sofortmaßnahmen werden normalerweise erstattet. Für größere Reparaturen empfehlen wir, vorher mit der Versicherung Rücksprache zu halten.

Belege sind ideal, aber nicht zwingend. Sie können auch mit Fotos (sofern vorhanden), Kreditkartenauszügen, Kontoauszügen oder Zeugenaussagen argumentieren. Erstellen Sie eine detaillierte Liste mit Beschreibung, Kaufjahr und ungefährem Wert. Je realistischer und nachvollziehbarer Ihre Angaben, desto besser. Die Versicherung wird nicht ohne Grund bezahlen, prüft aber auch realistisch.

Das ist eine häufige Anspruchsverweigerung. Wenn nachweisbar ist, dass Sie ein Fenster offen gelassen oder die Tür nicht richtig verschlossen haben, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Es kommt auf die Vertragsbedingungen an. Ein leicht angekipptes Fenster ist oft kein Ausschlussgrund – grob fahrlässiges Verhalten (Balkon offen gelassen) aber schon.

Bei vollständiger Dokumentation und unkomplizierten Fällen vergehen oft 2–4 Wochen. Wenn die Versicherung nachfragen hat oder Gutachter eingeschaltet werden, kann es 6–8 Wochen dauern. Ein verzögerter Prüfprozess ist nicht ungewöhnlich. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Versicherer und fragen Sie aktiv nach dem Bearbeitungsstand nach.

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