Aussperrung als Mieter: Wer zahlt den Schlüsseldienst?

07.10.2025

Aussperrung: Wer trägt die Kosten?

Eine Aussperrung ist ärgerlich und kostspielig. Wenn ein Mieter plötzlich vor seiner Wohnungstür steht und der Schlüssel weg ist, muss er in aller Regel selbst für die Türöffnung durch einen Schlüsseldienst bezahlen. Das ist die erste wichtige Erkenntnis: Der Mieter zahlt zunächst aus eigener Tasche.

Allerdings gibt es Situationen, in denen der Vermieter die Kosten später erstatten muss. Das ist eine wichtige Unterscheidung, die viele Mieter nicht kennen.

Der Klassiker: Mieter zahlt zuerst

In 99 Prozent der Aussperrungsfälle zahlt der Mieter die Schlüsseldienst-Rechnung direkt. Das ist rechtlich so vorgesehen, weil der Mieter die Verantwortung für seinen Schlüssel trägt – genauso wie für die Schlüssel zu einem gemieteten Auto. Der Vermieter ist nicht automatisch verpflichtet, für Schlüsselverluste aufzukommen.

Ein praktisches Beispiel: Ein Mieter hat seinen Schlüssel verloren. Er ruft einen Schlüsseldienst an, dieser öffnet die Tür für durchschnittlich 80 bis 150 Euro. Diese Rechnung begleicht der Mieter selbst – sofort oder über seine Hausratversicherung, falls eine Schlüsselverlust-Versicherung abgeschlossen wurde.

Wann muss der Vermieter zahlen?

1. Defekt am Schloss oder der Tür

Hier wird es interessant: Ist die Aussperrung darauf zurückzuführen, dass das Schloss defekt ist oder die Tür nicht mehr richtig schließt, dann handelt es sich um einen Mangel der Mietwohnung. Nach deutschem Mietrecht muss der Vermieter für die Behebung solcher Mängel aufkommen – und das schließt die Kosten für die Türöffnung ein. In der Praxis ist regelmäßig zu beobachten, dass ein Schlosszylinder verschlissen ist oder das Schließblech locker sitzt.

2. Vermieter hat den Schlüssel nicht übergeben

Hat der Vermieter beim Einzug einfach keinen Schlüssel mitgegeben oder einen Schlüssel einbehalten, muss er die Kosten tragen. Das ist eine Verletzung seiner Übergabepflicht.

3. Vermieter oder Hausmeister sperren aus

Wenn der Vermieter oder der Hausmeister fahrlässig die Tür zusperren und dadurch aussperren, trägt der Vermieter die Kosten. Das Gleiche gilt, wenn ein Handwerker des Vermieters den Schlüssel vergessen hat.

4. Rahmenvertrag mit Schlüsseldienst

Viele größere Hausverwaltungen haben einen Rahmenvertrag mit einem Schlüsseldienst abgeschlossen. In diesem Fall kann der Mieter direkt jenen Schlüsseldienst anrufen – die Kosten gehen dann nicht auf seine Rechnung, sondern auf die des Vermieters. Das spart Zeit und Kosten. Empfehlenswert ist es, nachzufragen, ob der Vermieter einen solchen Vertrag hat.

Beweise sichern – so funktioniert es

  • Fotos machen: Dokumentieren Sie den Zustand des Schlosses, besonders wenn es sichtbare Mängel gibt.
  • Schreiben Sie alle Details auf: Wann? Wie ist es passiert? War es Ihre Schuld oder ein Mangel?
  • Quittung vom Schlüsseldienst: Bewahren Sie die Rechnung unbedingt auf. Sie brauchen sie später für den Anspruch gegen den Vermieter.
  • Kommunikation schriftlich: Informieren Sie den Vermieter per E-Mail oder Brief von der Aussperrung und den Kosten. Schriftlichkeit ist wichtig vor Gericht.

Praktische Handlungsschritte

Zuerst: Rufen Sie einen seriösen Schlüsseldienst an. Seriösen Schlüsseldienst erkennen – Schutz vor Abzocke hilft dabei. Fragen Sie immer vorher nach dem Preis.

Danach: Sammeln Sie alle Unterlagen und schreiben Sie dem Vermieter innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schriftliche Kostenerstattungsaufforderung. Nennen Sie den Grund und fordern Sie die Erstattung unter Setzen einer angemessenen Frist auf – zum Beispiel zwei Wochen.

Falls der Vermieter nicht zahlt: Was tun bei Aussperrung? So handeln Sie richtig gibt weitere Orientierung. Als letztes Mittel bleibt die Mietminderung oder eine Klage bei Gericht.

Fazit

Merken Sie sich diese Regel: Selbstverschuldete Aussperrung zahlen Sie selbst. Liegt es an einem Mangel der Wohnung oder am Vermieter, muss er zahlen. Dokumentieren Sie alles und kommunizieren Sie schriftlich.

Häufige Fragen

Ja, in der Regel müssen Sie die Rechnung direkt an den Schlüsseldienst bezahlen. Das ist eine unmittelbare Serviceleistung. Erst danach können Sie später – falls berechtigt – eine Erstattung vom Vermieter fordern. Ein seriöser Schlüsseldienst teilt Ihnen den Preis vorher mit und akzeptiert auch bargeldlose Zahlung.

Es gibt keine gesetzliche Frist, aber Sie sollten nicht zu lange warten. Schreiben Sie dem Vermieter innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Aussperrung. Eine schriftliche Aufforderung ist wichtig, falls Sie später vor Gericht gehen müssen. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, aber schnelles Handeln ist ratsam.

Ja, falls der Vermieter sich weigert zu zahlen, können Sie Klage beim Amtsgericht einreichen. Die Kosten sind gering und das Verfahren unkompliziert. Aber: Sie müssen die Schuld des Vermieters nachweisen können – zum Beispiel durch Fotos des defekten Schlosses, Zeugen oder einen Handwerkerbericht. Ein Brief an den Vermieter mit einer Frist ist der erste Schritt.

Ein defektes Schloss, ein beschädigtes Schließblech, eine blockierte Tür oder ein kaputtes Türschloss sind typische Mängel. Auch wenn der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Handwerker Sie fahrlässig aussperrt, trägt er die Kosten. Ein einfacher Schlüsselverlust von Ihrer Seite ist kein Mangel – dafür zahlen Sie selbst.

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