Einbruchschutz fördern lassen: Das KfW-Programm 455

24.07.2025

KfW-Förderung 455 für Einbruchschutz: Das müssen Sie wissen

Seit 2015 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Eigentümer und Mieter, die ihre Immobilie vor Einbrüchen schützen möchten. Das Programm 455 ist ein reines Zuschussprogramm – Sie erhalten also kein Darlehen, sondern Geld geschenkt, das Sie nicht zurückzahlen müssen. In der Praxis zeigt sich, wie diese Förderung vielen Hausbesitzern dabei hilft, wirksame Sicherheitsmaßnahmen zu finanzieren, die sonst zu teuer wirken würden.

Wer ist förderberechtigt?

Das Programm 455 ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Grundsätzlich können sowohl Eigentümer als auch Mieter von Wohngebäuden einen Antrag stellen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung der Maßnahmen gestellt werden. Dies ist ein häufiger Fehler – viele Hausbesitzer investieren zunächst aus eigener Tasche und hoffen dann auf Förderung. Das ist nicht möglich.

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von Wohnungen (auch in Mehrfamilienhäusern)
  • Mieter mit Zustimmung des Vermieters
  • Wohnungsgenossenschaften und ähnliche Körperschaften

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die KfW fördert nur Maßnahmen, die bestimmte technische Standards erfüllen. Es geht nicht um beliebige Sicherheitsprodukte, sondern um zertifizierte Komponenten.

  • Türsicherung: Sicherheitstüren, Türzusatzsicherungen, Schließbleche und Bänder
  • Fentersicherung: Sicherheitsverriegelungen, abschließbare Fenstergriffe, Splitterschutzfolien
  • Schlösser: Sicherheitsschlösser und Schlosszylinder ab Sicherheitsklasse 6 (nach EN 1303)
  • Elektronische Komponenten: Video-Türsprechanlage, Türöffner, Alarmanlage (ab bestimmtem Standard)
  • Rollläden und Gitter: Einbruchhemmende Außenjalousien und Fensterköpfe

Welche Sicherheitsklassen bei Schlössern erforderlich sind, erfragen Sie am besten bei der KfW oder einem Energieberater vor der Planung.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Das Programm 455 vergibt einen Zuschuss von maximal 1.600 € pro Wohneinheit. Die Förderquote beträgt 80 % der anerkannten Kosten, mindestens aber 500 €. Das bedeutet: Eine Eigeninvestition von mindestens 125 € ist erforderlich, um den Mindestzuschuss zu erhalten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So beantragen Sie die Förderung

1. Energieberater beauftragen

Ein zugelassener Energieberater oder Sachverständiger ist erforderlich. Die KfW stellt eine Liste bereit. Dieser erstellt ein Konzept und bescheinigt die geplanten Maßnahmen.

2. Antrag stellen

Der Antrag wird über die KfW-Online-Plattform oder Hausbank eingereicht – vor Auftragserteilung an den Handwerker. Mit dabei: Kostenvoranschläge und die Bestätigung des Energieberaters.

3. Bewilligung erhalten

Nach Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid mit einer Gültigkeitsfrist (meist 6 Monate). Innerhalb dieser Frist muss der Auftrag erteilt werden.

4. Arbeiten ausführen

Ein zertifizierter Handwerker führt die Arbeiten durch. Achten Sie darauf, dass alle Rechnungen auf den Eigentümer oder Mieter lauten.

5. Verwendungsnachweis und Auszahlung

Nach Fertigstellung werden Schlussrechnungen und Handwerkernachweise eingereicht. Die KfW überweist dann den Zuschuss – meist innerhalb von 4–6 Wochen.

Wichtige Fristen und Termine

  • Vor der Beauftragung: Antrag einreichen (gesetzliche Pflicht)
  • Gültigkeitsfrist: 6 Monate nach Bewilligung für Auftragserteilung
  • Durchführungsfrist: Meist 12 Monate nach Auftragserteilung
  • Verwendungsnachweis: Einreichen bis 6 Monate nach Fertigstellung

Empfehlenswert ist es, einen mit dem KfW-Programm vertrauten Schlüsseldienst zu beauftragen. So lassen sich teure Fehler vermeiden. Weitere Informationen zur Wirksamkeit einzelner Einbruchschutzmaßnahmen finden Sie in unserem Ratgeber.

Häufige Fragen

Nein. Der Antrag muss vor der Auftragserteilung eingereicht werden. Ein Kostenvoranschlag allein ist noch kein Auftrag, aber die Grenzlinie ist fließend. Sicherer ist es, den Antrag zuerst einzureichen und dann erst den Auftrag zu erteilen. Viele Handwerker kennen diesen Ablauf und haben Verständnis dafür.

Ja, aber Sie benötigen die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter bleibt in diesem Fall der Antragsteller und Zuschussempfänger. Einige Mieter finanzieren die Maßnahmen vor und bieten diese dem Vermieter an – so entstehen Win-Win-Situationen für beide Seiten. In solchen Fällen empfehle ich, alles schriftlich festzuhalten.

Ja, wenn sie die geforderten Sicherheitsklassen erfüllen (ab Klasse 6 nach EN 1303). Allerdings müssen sie von einem zertifizierten Handwerker eingebaut werden und entsprechend dokumentiert sein. Nicht alle Schlösser erfüllen die KfW-Standards – lassen Sie sich vor dem Kauf beraten.

Der Zuschuss wird dann gekürzt. Die KfW erstattet 80 % der tatsächlich anfallenden Kosten, maximal aber die bewilligte Summe. Falls Sie also mit 2.000 € rechnen, aber nur 1.500 € ausgeben, erhalten Sie 80 % von 1.500 € = 1.200 €. Rechnen Sie daher mit realistischen Kostenvoranschlägen.

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